Gerichtsurteil: Facebook-Like-Button ist rechtswidrig!

Nach aktuellem Urteil vom Landgericht Düsseldorf ist mit einer Abmahnwelle zu rechnen

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 9. März 2016 kann weitreichende Folgen für Website- & Webshop-Betreiber haben. Das Gericht hat der Klage von Verbraucherschutzorganisationen Recht gegeben und die Einbindung des Facebook Page-Plugins beim Webauftritt fashionid.de des gleichnamigen Unternehmens als Teil der Unternehmensgruppe Peek & Cloppenburg KG als rechtswidrig erklärt.
Begründet wurde das Urteil u.a. damit, dass User zunächst explizit ihr Einverständnis über die Weitergabe der Daten an soziale Netzwerke wie Facebook geben müssten. Dies ist bei der aktuell gängigen Einbindung von Like- und Share-Buttons nicht gegeben. Damit wären dann nicht nur alle Facebook-Buttons, sondern auch alle anderen Social Plugins betroffen.

Das Wichtigste in Kürze:

Facebook Page Plugin

Das Facebook Page-Plugin ist jetzt rechtswidrig

  • Das Urteil bezieht sich zunächst auf das Facebook Page-Plugin, welches neben der Like-Funktion zusätzlich die Likes anderer Facebook-User anzeigt. Der Einsatz dieses Plugins wird nun als rechtswidrig eingestuft und kann eine baldige Abmahnwelle auslösen.
  • Bei dem Urteil wurde zwar nicht explizit über den einfachen Facebook Like- und Share-Button entschieden. Da aber grundsätzlich die Übermittlung personenbezogener Nutzer-Daten zu Werbezwecken ohne vorherigen Hinweis als rechtswidrig festgestellt wurde, ist der einfache Like-Button im Prinzip ebenso betroffen. Ebenso prinzipiell alle weiteren Drittanbieter-Einbindungen, die in irgendeiner Form Daten verarbeiten und weitergeben.
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Social-Media-Plugin 2-Klick-Lösung

  • Die sogenannte 2-Klick-Lösung gilt noch als hinreichend. Sie ist zwar mit Rest-Risiken verbunden, stellt aber aktuell nun die beste Lösung dar. Dabei muss vom User zunächst die Social-Plugin-Funktion per Klick  aktiviert werden, erst dann kann interagiert werden. Und erst dann dürfen auch Daten an Facebook & Co. übermittelt werden.

Fazit für Website- & Webshop-Betreiber: Überprüfen Sie die Einbindung aller Social-Media-Funktionen auf Ihren Websites, sonst kann es demnächst ärgerlich und teuer werden.
Angesichts des tatsächlich brisanten und möglicherweise folgenschweren Urteils sollten Sie sich einen kompletten Überblick über die Einbindung Sozialer Netzwerke auf Ihrer Website verschaffen. So können Sie Ihre Site gegen Abmahnungen absichern.
Was Sie tun sollten:

  • Überprüfen, ob Sie ein Facebook Page-Plugin installiert haben
  • Überprüfen, ob und auf welchen Seiten Sie Facebook-Share- oder Like-Buttons integriert haben
  • Sind weitere Social-Sharing-Plugins eingebunden?
  • Sind vorhandene, einfache Sharing-Links rechtssicher eingebaut?
  • Sind Facebook-Postings oder Videos eingebunden?
  • Nutzen Sie den Facebook Conversion-Pixel? (Facebook-Ads)
  • Implementieren Sie mindestens die 2-Klick-Lösung
  • Entfernen Sie zweifelhafte Einbettungen (Plugins, Scripte, iFrames, …)

Gerne übernehmen wir diesen Check für Sie und geben Ihnen Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Senden Sie bei Interesse bitte eine E-Mail an stefan.freise@code-x.de mit Nennung der zu prüfenden Website.

8 Kommentare
  1. Max
    Max sagte:

    Das ist ja mal eine Neuigkeit. Finde ich zwar etwas schade, da ich den Like- Button auf meinen Seiten immer gern benutzt habe, aber wenn da nun abgemahnt werden kann, werde ich das natürlich ändern!
    Danke für den Artikel
    Grüße,
    Max

    Antworten
  2. Dennis
    Dennis sagte:

    Eigentlich eine Gute Sache wenn man über den Datenschutz nachdenkt. Allerdings sind es nicht die einzelnen Websidebetreiber, sondern FB, dass die Daten sammelt und somit gegen den Verbraucherschutz verstößt.

    Antworten
  3. Oliver
    Oliver sagte:

    Okay das ist Gut zu wissen davon habe ich vorher noch gar nichts gehört und dann stoße ich auf einmal auf diesen Artikel. Wenn das so ist werde ich denn Button auf jeden Fall nun auf meiner Seite entfernen.

    Antworten
  4. Natalie
    Natalie sagte:

    Das ist eine sehr interessanter Beitrag. davon hab ich noch gar nichts gehört. die Social Media Elemente werden ja schon seit einiger Zeit auf den Webseiten eingebunden. warum kommt jetzt erst zu einer Veränderung?
    wir sollten das Thema Datenschutz im Internet sehr ernst nehmen. ich finde es gut das mit der Zeit immer mehr Gesetze gemacht werden um unsere Daten zu schützen.

    Antworten
  5. Nico
    Nico sagte:

    Das ist auch der erste Artikel darüber den ich gesehen habe. Wirklich interessant. Mal sehen was sich da in nächster Zeit so tut und was eventuell noch alles gegen den Datenschutz verstößt.

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  6. Manuel
    Manuel sagte:

    Ich finde das Urteil hochgradig albern.
    Wenn ein User auf den „Like Button“ klickt, sollte einem der gesunde Menschenverstand doch sagen, dass man damit Daten weiterleitet. So viel sollte man von einem Volljährigen erwarten können.

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