Neue Infopflichten für Shopbetreiber

Schon Anfang 2017 gibt es für alle Shopbetreiber einige To-Do’s. 3 wichtige Änderungen zu den Themen Streitbeilegungsverfahren, Visa-Zahlung und Mastercard-Logo sollten bis spätestens Anfang Februar bzw. Ende März umgesetzt sein. Viele Shopbetreiber waren diesbezüglich zwar schon aktiv und erfüllen die Vorgaben, trotzdem hier eine kurze Erinnerung von uns.
Für alle Onlineshop-Betreiber wichtig:

1. Verpflichtende Angabe über Streitbeilegungsverfahren

Seit dem 1. Februar 2017 gibt es neue Infopflichten für Ihren Online-Shop. Es muss angegeben werden, inwieweit der jeweilige Online-Händler bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und gegebenenfalls auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen.
Im Übrigen sind auch Händler, die über Plattformen wie eBay und amazon verkaufen, angesprochen und dazu verpflichtet diese Informationen anzugeben.
Nachzulesen ist dies im Gesetz über die alternative Streitbeillegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG):

(1) Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich
1. in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und
2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist; der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten.
(2) Die Informationen nach Absatz 1 müssen
1. auf der Webseite des Unternehmers erscheinen, wenn der Unternehmer eine Webseite unterhält,
2. zusammen mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben werden, wenn der Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet.
(3) Von der Informationspflicht nach Absatz 1 Nummer 1 ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat.“

*)
Anm. d. Red.: § 36 tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.

AGB und Impressum sollten also unbedingt dementsprechend aktualisiert werden.
Nach unserer Meinung gilt es die hohen Kosten bei geringen Streitwerten bis 500,- Euro gegen den werblichen Vorteil einer Teilnahme an dem Verfahren abzuwägen.

  • Weitere gute Infos dazu gibt es zum Beispiel hier

2. Visa Zahlung -> Angabe von Unternehmensstandort Pflicht

Neue Richtlinie von VISA: Bei E-Commerce Zahlungen muss der Firmensitz des Händlers zumindest im Laufe des Bezahlungsprozesses angezeigt werden. Begründet wird dies damit, dass bei einem Kaufabschluss Informationen über den Vertragspartner für den Endkunden transparent ersichtlich sein müssen.

Was heißt das für Zahlungen mit VISA genau?

⇒ Der Firmensitz muss entweder während des Bezahlprozesses für den Käufer deutlich zu erkennen oder auf der Seite des finalen Warenkorbs zu sehen sein
Auch diese Vorgabe sollte nach Möglichkeit bis zum 31.01.2017 schon erfüllt worden sein. Warum? Ab Februar hat VISA theoretisch das Recht bei Missachtung dieser Regel Geldstrafen anzusprechen.
In der Regel steht ihre Adresse bereits im Footer des Shops, auch während des Bestellprozesses. Und eventuell richtet sich die Vorgabe von VISA gegen Shops in Ländern, die nicht so strikte Impressum-Vorgaben wie wir in Deutschland haben. Wir werden daher in der Fachpresse die Entwicklung weiter beobachten.

3. Neue Mastercard-Logos ab 2017

Für die letzte Änderung haben Shops etwas länger Zeit, nämlich noch bis zum 31.03.2017. Es gibt neue Logos für folgende Marken: Mastercard, Maestro und Masterpass. In ihrem Shop sollten Sie gegebenenfalls die alten Logos durch die neuen austauschen. Wo Sie die aktuellen Logos finden? Hier: https://brand.mastercard.com/brandcenter/mastercard-brand-mark/downloads.html
Sie benötigen Unterstützung in diesen Bereichen oder haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

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