go-digital 2019: Interesse an Förderung?

Die go-digital-Fördermaßnahmen helfen bzw. ermöglichen es, kleinen und mittelständischen Unternehmen, an geförderten Beratungen teilzunehmen. Das Programm wurde 2017 von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ins Leben gerufen.

Das Ziel, ist der Ausbau der Digitalisierung im Mittelstand. Hierzu kann die Beratung aus einer Zusammensetzung von drei wählbaren Modulen IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung und Digitalisierte Geschäftsprozesse bestehen.

Der Ablauf einer Projektförderung mit go-digital

Das grundsätzliche Vorgehen besteht aus sieben verschiedenen Schritten.
Wir erstellen mit euch einen Projektplan. Hierzu setzen wir uns alle zusammen und legen die Rahmenbedingungen für das gewünschte Projekt fest. Dazu zählen:

  • die genauen Beratungsleistungen (dazu zählen drei Module, welche unten im Beitrag noch ausführlicher beschrieben werden).
  • die Anzahl der Beratertage
  • die zeitlichen Ziele
  • eure Eigenbeteiligung von 50% des Projektes.

Wir werden dann für euch das Antragsverfahren in die Hand nehmen. Dazu benötigen wir den  Projektplan (=Beratungsvertrag), eine De-minimis-Erklärung und eine KMU-Erklärung. Die De-minimis-Erklärung belegt, dass ihr nicht bereits in einem zu großen Umfang gefördert wurdet und die KMU-Erklärung belegt die Einhaltung der unten beschriebenen Vorraussetzungen zur Förderung. Mit Abgabe dieser Dokumente  erhalten wir einen Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis (=AZA). Wir versenden den aza zusammen mit dem Projektplan und warten dann auf den Förderbescheid bzw. Zuwendungsbescheid. 

Sobald dem Antrag stattgegeben wurde, habt ihr die Unterstützung von 50% der anfallenden Kosten im Rahmen des Projektplans. Die Höhe und der Umfang der Förderung liegen maximal bei 550 € pro Beratertag und bei maximal 30 Beratertagen insgesamt.

Jetzt beginnt die Beratungsphase der go-digital-Förderung. Ihr könnt in diesem Schritt eine Potentialanalyse, die Erstellung eines Realisierungskonzepts und die Konkretisierung bzw. Umsetzung dieses Konzeptes erwarten. Diese Phase orientiert sich an den im Projektplan festzulegenden Modulen eins bis drei. Diese go-digital-Module findet ihr im folgenden Abschnitt erläutert.

Auf Grundlage der erbrachten Leistungen erstellen wir dann den Verwendungsnachweis. Dieser kommt einem Protokoll des gesamten Projekts gleich. Das dient der Transparenz und führt dazu, dass man den Projektablauf besser nachvollziehen kann.

In Folge der Beratung und einer maximalen Projektlaufzeit von sechs Monaten erstellen wir euch die Rechnung über die Eigenbeteiligung von 50% des Projekts und senden den Verwendungsnachweis an das BMWi.

Zu guter Letzt bekommt ihr dann eine De-minimis-Bescheinigung und wir die restlichen Kosten durch das BMWi ausgeglichen.

go-digital: Module und Kombinationsmöglichkeiten

Wie in Punkt eins des Ablaufs der Projektförderung beschrieben, könnt ihr eure Beratungsleistungen aus drei verschiedenen Modulen wählen. In den folgenden Punkten findet ihr hier zu die wichtigsten Informationen.

  • Ihr legt zusammen mit uns ein Hauptmodul fest, welches mindestens 51 Prozent der Förderung ausmacht. Im gewählten Hauptmodul sind bis zu 20 Beratertage förderfähig. Mit einbezogen sind bis zu vier Beratertage für eine Potenzialanalyse und Grobkonzeptionierung und bis zu sechs Beratertage für sachverständige Dritte. Auch IT-Sicherheit fließt mit zwei Tagen in das Hauptmodul ein. Sobald das Modul IT-Sicherheit mehr als zwei Beratertage beansprucht, gilt es dann aber als eigenständiges Modul und fällt aus den 20 Tagen des Hauptmoduls raus.
  • Wenn ihr Interesse oder Bedarf an zusätzlichen Beratungsleistungen habt, ist dies für beide Nebenmodule möglich. Allerdings sind die zusätzlichen Leistungen auf bis zu zehn Beratertage limitiert. So sind mit dieser Kombination insgesamt maximal 30 Beratertage zulässig.
  • Alle gewählten Kombinationen müssen in dem Projektplan mit eingeplant und im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden.

1. Modul „IT-Sicherheit“

Dieses Modul soll vor allem das Risiko durch Hacker-Angriffe und Cyberkriminalität verringern. Mindestens zwei Beratertage aus diesem Modul sind eine Voraussetzung für die Bezuschussung.

  • Es wird sich mit der Risiko- und Sicherheitsanalyse eurer IT-Infrastruktur und IT-Prozesse beschäftig.
  • Wir erstellen einen Maßnahmenkatalog zur Optimierung eurer IT-Sicherheit.
  • Es wird ein betriebliches IT-Sicherheitsmanagementsystem implementiert. Ein solches Managementsystem beschreibt Strukturen im Unternehmen, welche der Sicherung der eingebundenen IT-Systeme dienen.

2. Modul „Digitale Markterschließung“

Die Bandbreite des Digitalen-Marketings ist enorm. Sie dient der Kundengewinnung und Bindung, der Sichtbarkeit und Reichweite eurer Marke, dem Aufbau von Image, der effektiven Vernetzung in den Sozialen Medien und vieles mehr.

  • Wir konzipieren und planen für euch eine individuelle Online-Marketing-Strategie.
  • Wir unterstützen euch bei eurer Internetpräsenz von A bis Z.
  • Nehmt euren eigenen Onlineshop in Betrieb, den wir für euch planen, gestalten und umsetzen.
  • Für die digitale Vermarktung stehen wir als Berater in allen Disziplinen zur Verfügung. (SEO, SEA, SMA, SMM, Social-Media, E-Mail-Marketing, Content-Marketing, Monitoring, …).

3. Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse“

Das Ziel des dritten Moduls besteht darin, die Digitalisierung von Arbeitsabläufen in eurem Unternehmen voranzutreiben.

  • Einführung von softwarebasierten Lösungen, die Gesamt- oder Teilprozesse eures Unternehmens digitalisieren.

Vorraussetzungen für eine go-digital-Förderung:

Für die Förderung des BMWi ist es notwendig, dass euer Unternehmen die folgenden Kriterien erfüllt.

  • Euer Unternehmen muss aus der gewerblichen Wirtschaft stammen (einschließlichHandwerk mit technologischem Potenzial).
  • Es dürfen in eurem Unternehmen nicht mehr als 99 Mitarbeiter beschäftigt sein.
  • Der Umsatz oder die Bilanzsumme des Vorjahres darf höchstens bei 20 Mio. Euro liegen.
  • Die Betriebsstätte oder Niederlassung muss in Deutschland liegen.
  • Ihr müsst eine Förder­fähig­keit nach der De-minimis-Ver­ord­nung

Ruft uns jetzt an, um die Chance auf eine Förderung wahrzunehmen.

Wir freuen uns, mit euch zusammen, ein solches Projekt zu planen und euch in Sachen Digitalisierung unter die Arme greifen zu können.

Alle Richtlinien gelten bis zum 31.12.2021.

Bilder von: Glenn Carstens-Peters
unsplash.com

Bilder von: Hans-Peter Gauster
unsplash.com

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