Titel: EU AI Act auf blauem Hintergrund mit AI Symbol links daneben

KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was du bei Texten, Bildern und Videos beachten musst

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Sie betreffen unter anderem bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Texte, Bilder, Videos und Audioinhalte. Die EU-Kommission hat die Vorgaben mit Leitlinien vom 20. Juli 2026 konkretisiert und eine KI-Kennzeichnungspflicht eingeführt.

Wichtig dabei: Nicht jeder Inhalt, bei dessen Erstellung KI zum Einsatz kam, muss automatisch gekennzeichnet werden. Entscheidend ist unter anderem, um welche Art von Inhalt es sich handelt, wie stark KI an der Erstellung beteiligt war und in welchem Zusammenhang der Inhalt veröffentlicht wird.

Wir zeigen dir, was das für Texte, Bilder, Videos und Audio konkret bedeutet.

Warum die KI-Kennzeichnungspflicht für Unternehmen relevant ist

Unternehmen, die KI-Systeme beruflich einsetzen, gelten nach dem AI Act in vielen Fällen als sogenannte Deployer – also als Organisationen, die ein KI-System unter eigener Verantwortung nutzen. Für sie sieht Artikel 50 insbesondere Transparenzpflichten bei Deepfakes sowie bei bestimmten KI-generierten oder KI-manipulierten Texten zu Themen von öffentlichem Interesse vor. Als Deepfakes bezeichnet man täuschend echte Videos, Bilder oder Tonaufnahmen, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz manipuliert oder komplett neu erstellt wurden.

Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden. Bei kleinen und mittleren Unternehmen gilt grundsätzlich der jeweils niedrigere der beiden Höchstwerte. Die tatsächliche Höhe einer Geldbuße hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall ab.

KI im Blogbeitrag: Wann musst du kennzeichnen?

Bei Texten besteht nicht automatisch eine Kennzeichnungspflicht, nur weil ein KI-Tool an der Erstellung beteiligt war.

Nach Artikel 50 ist eine Kennzeichnung grundsätzlich erforderlich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Text wurde mithilfe eines KI-Systems generiert oder manipuliert
  • Der Text wird veröffentlicht
  • Er dient dazu, die Öffentlichkeit zu informieren oder behandelt ein Thema von öffentlichem Interesse

Dazu können bspw. politische und demokratische Prozesse, öffentliche Verwaltung, Recht und Strafverfolgung, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, Verbrauchersicherheit sowie relevante wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen gehören.

Wann entfällt die KI-Kennzeichnungspflicht bei Texten?

Auch ein KI-generierter Text über ein Thema von öffentlichem Interesse muss nicht gekennzeichnet werden, wenn er einen ausreichenden Prozess menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle durchlaufen hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Eine solche menschliche Prüfung bedeutet mehr als Rechtschreibung oder Grammatik zu kontrollieren. Der Inhalt muss tatsächlich fachlich geprüft werden – bspw. hinsichtlich Fakten, Quellen, Aussagen und inhaltlicher Richtigkeit. Eine rein oberflächliche oder formale Kontrolle reicht nicht aus.

Für Unternehmen heißt das: Wenn du KI für einen Blogbeitrag nutzt, den Inhalt anschließend qualifiziert prüfst, bei Bedarf überarbeitest und dein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung übernimmt, kann die Kennzeichnungspflicht für diesen Text entfallen.

Eine interne Dokumentation dieses Prüfprozesses ist nicht ausdrücklich als Voraussetzung im AI Act vorgeschrieben. Sie kann aber sinnvoll sein, um eure internen Abläufe nachvollziehbar zu gestalten.

KI-Bilder: Wann ist eine Kennzeichnung Pflicht?

Bei Bildern gelten andere Regeln als bei Texten.

Für Unternehmen als Deployer besteht nach Artikel 50 eine Offenlegungspflicht insbesondere dann, wenn ein KI-generiertes oder KI-manipuliertes Bild einen Deepfake darstellt.

Ein Deepfake liegt nach dem AI Act vor, wenn ein KI-generierter oder KI-manipulierter Bild-, Audio- oder Videoinhalt bestehende oder plausibel existierende Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse nachahmt und dabei fälschlicherweise authentisch oder wahr erscheinen kann.

Beispiel

Du lässt mit KI ein fotorealistisches Bild eines angeblichen Hochwassers an einem realen Ort erzeugen. Betrachter:innen könnten glauben, dass das Ereignis tatsächlich stattgefunden hat. Ein solcher Inhalt kann als Deepfake einzuordnen sein und muss entsprechend offengelegt werden.

Ein abstraktes KI-Motiv, eine klar erkennbare Illustration oder ein offensichtlich fiktionales Szenario ist dagegen nicht allein deshalb kennzeichnungspflichtig, weil es mit KI erstellt wurde. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen eines Deepfakes erfüllt sind.

Was ist mit KI-gestützter Bildbearbeitung?

Nicht jede Bearbeitung mit KI führt automatisch zu einer Kennzeichnungspflicht. Standardmäßige Bearbeitungen können außerhalb der entsprechenden Transparenzpflichten liegen. Dazu können beispielsweise technische Optimierungen gehören, die den Inhalt nicht in einer Weise verändern, durch die ein irreführend authentisch wirkender Deepfake entsteht.

Entscheidend ist deshalb weniger die Frage „War KI beteiligt?“, sondern vielmehr „Entsteht dadurch ein Inhalt, der fälschlicherweise authentisch oder wahr wirken kann?“

Was gilt für kreative und fiktionale KI-Inhalte?

Für eindeutig künstlerische, kreative, satirische, fiktionale oder vergleichbare Werke gibt es eine Besonderheit.

Handelt es sich dabei um einen Deepfake, entfällt die Transparenzpflicht nicht automatisch. Die Offenlegung darf jedoch so erfolgen, dass sie die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.

KI-Videos und Audio: Wann musst du kennzeichnen?

Für Video- und Audioinhalte gilt ebenfalls die Deepfake-Regel.

Wenn mit KI ein Video oder eine Audiodatei erzeugt oder verändert wird, die bestehende oder plausibel existierende Personen, Gegenstände, Orte, Einrichtungen oder Ereignisse täuschend echt darstellt, kann eine Kennzeichnung erforderlich sein.

Beispiele können sein

  • Eine KI-generierte Aufnahme, in der eine reale Person scheinbar etwas sagt, was sie nie gesagt hat
  • Eine künstlich erzeugte Stimme, die eine konkrete reale Person täuschend echt imitiert
  • Ein realistisches Video eines Ereignisses, das tatsächlich nie stattgefunden hat

Eine KI-generierte Stimme ist dagegen nicht automatisch allein aufgrund ihres künstlichen Ursprungs kennzeichnungspflichtig. Entscheidend ist auch hier, ob der Audioinhalt die Voraussetzungen eines Deepfakes erfüllt.

Wie muss eine KI-Kennzeichnung aussehen?

Wenn eine Offenlegung nach Artikel 50 erforderlich ist, muss sie klar und unterscheidbar erfolgen und spätestens dann wahrnehmbar sein, wenn eine Person erstmals mit dem betreffenden Inhalt konfrontiert wird. Außerdem müssen die geltenden Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigt werden.

Die EU stellt hierfür freiwillig nutzbare Symbole zur Kennzeichnung bereit. Diese Symbole sind jedoch nicht verpflichtend und ihre Verwendung allein garantiert noch keine rechtskonforme Kennzeichnung.

Die EU empfiehlt unter anderem

  • Eine deutlich wahrnehmbare Kennzeichnung
  • Eine verständliche und einfache Formulierung
  • Eine Platzierung, bei der die Kennzeichnung nicht durch andere Elemente verdeckt wird
  • Möglichst eine Kennzeichnung, die auch beim Teilen oder Herunterladen des Inhalts erhalten bleibt
  • Eine barrierearme Gestaltung

Formulierungen wie „KI-generiert“ oder „mit KI verändert“ können sich dafür anbieten. Der AI Act schreibt jedoch nicht pauschal genau diese deutsche Formulierung vor.

Wichtig: Anbieter:innen und Nutzer:innen von KI haben unterschiedliche Pflichten

Der AI Act unterscheidet zwischen den Anbietern eines KI-Systems und den Unternehmen oder Personen, die ein solches System einsetzen.

Anbieter:innen generativer KI-Systeme müssen ihre Systeme unter anderem so gestalten, dass KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte grundsätzlich in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar sind. Für Unternehmen, die solche Systeme verwenden und Inhalte veröffentlichen, gelten dagegen insbesondere die beschriebenen Offenlegungspflichten für Deepfakes und bestimmte Texte von öffentlichem Interesse.

Eine unsichtbare technische Markierung des KI-Anbieters ersetzt bei einem kennzeichnungspflichtigen Deepfake nicht die für Menschen wahrnehmbare Offenlegung durch das veröffentlichende Unternehmen.

Was ist mit älteren KI-Inhalten?

Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt wurden, müssen aufgrund von Artikel 50 nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Die EU-Kommission empfiehlt eine freiwillige nachträgliche Kennzeichnung jedoch dort, wo sie sinnvoll und möglich ist.

Unsere Empfehlung für dein Unternehmen

Damit die KI-Kennzeichnungspflicht im Alltag nicht zur Stolperfalle wird, empfehlen wir drei einfache Schritte:

1. KI-Einsatz prüfen: Wurde der veröffentlichte Inhalt vollständig oder teilweise mithilfe eines KI-Systems generiert oder wesentlich manipuliert?

2. Inhalt einordnen: Handelt es sich bei Bild, Video oder Audio um einen möglichen Deepfake oder bei einem Text um eine Veröffentlichung zu einem Thema von öffentlichem Interesse?

3. Prüf- und Freigabeprozess festlegen: Gerade bei Texten sollte klar geregelt sein, wer Inhalte fachlich prüft und wer die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, einheitliche Kennzeichnungen und interne Vorgaben für den Umgang mit KI-Content festzulegen. So muss nicht bei jeder Veröffentlichung wieder bei null angefangen werden.

Wir unterstützen dich gerne dabei, solche Prozesse für dein Unternehmen aufzusetzen – von der Einordnung typischer Content-Fälle bis zur Integration eines KI-Checks in eure bestehenden Redaktions- und Freigabeprozesse.

*Stand: 13. August 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die Transparenzpflichten nach dem EU AI Act und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.*

Branko
Čanak
Kunden- und Projektbetreuung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

crafted by code-x 💚
Nach oben scrollen

Existiert deine Website für KI-Suchen?

Wenn KI-Tools, wie ChatGPT oder Gemini dich nicht kennen, verlierst du Kunden. Entdecke unseren neuen KI-Sichtbarkeitscheck und mache dich bereit für das nächste Level.